1. Wo ist der Fahrzeugbrief?
Wer ein Auto über einen Kredit finanziert, bekommt die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) häufig gar nicht zu sehen. Viele Banken lassen sich das Fahrzeug als Sicherheit übertragen, man spricht von einer Sicherungsübereignung. Sie fahren das Auto, sind als Halter eingetragen und zahlen die Raten, die Bank behält aber den Brief, bis der Kredit vollständig getilgt ist.
Das ist wichtig für den Verkauf: Ohne Teil II kann ein Käufer das Fahrzeug nicht auf sich zulassen. Und solange die Bank Sicherungseigentümerin ist, dürfen Sie das Fahrzeug in der Regel nicht ohne ihre Zustimmung verkaufen. Der Weg führt deshalb immer über die Bank.
Nicht jeder Kredit ist so abgesichert. Haben Sie das Auto mit einem frei verwendbaren Ratenkredit bezahlt und liegt der Brief bei Ihnen zu Hause, ist der Verkauf rechtlich meist ein ganz normaler Verkauf. Den Kredit zahlen Sie dann unabhängig davon weiter oder lösen ihn mit dem Erlös ab.
2. Kreditvertrag prüfen
Bevor Sie verkaufen, lohnt ein Blick in die Unterlagen. Achten Sie vor allem auf diese Punkte:
- Ist das Fahrzeug als Sicherheit an die Bank übereignet, und wo liegt der Brief?
- Wie hoch ist die aktuelle Restschuld?
- Gibt es eine Schlussrate, wie bei einer Ballonfinanzierung oder Drei-Wege-Finanzierung?
- Was steht zur vorzeitigen Rückzahlung? Bei Verbraucherkrediten kann die Bank unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, deren Höhe gesetzlich begrenzt ist.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie direkt bei Ihrer Bank nach. Die Kundenbetreuung kann Ihnen sagen, was für Ihren Vertrag gilt.
3. Ablösesumme anfragen
Der wichtigste Schritt ist die Ablösesumme. Das ist der Betrag, mit dem Ihr Kredit zu einem bestimmten Stichtag vollständig erledigt ist, inklusive Zinsen bis zu diesem Tag und eventueller Kosten. Die meisten Banken stellen dafür eine schriftliche Ablösebestätigung aus, oft mit einem Gültigkeitsdatum, weil sich der Betrag mit jedem Tag ändert.
Mit dieser Zahl wissen Sie, wie viel vom Verkaufspreis nach der Ablöse für Sie übrig bleibt. Liegt der Verkaufspreis unter der Restschuld, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche begleichen, sonst gibt die Bank den Brief nicht frei. Planen Sie das ein, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.
4. So läuft die Zahlung
In der Praxis gibt es zwei übliche Wege:
- Sie lösen den Kredit selbst ab. Sie überweisen die Ablösesumme an die Bank, die Bank schickt Ihnen den Brief, und Sie verkaufen das Fahrzeug danach wie jedes andere. Das ist der einfachste Weg, setzt aber voraus, dass Sie den Betrag vorübergehend aufbringen können.
- Der Käufer zahlt an die Bank. Ein Teil des Kaufpreises geht direkt an die Bank, und zwar genau die Ablösesumme. Den Rest erhalten Sie. Nach Zahlungseingang gibt die Bank den Brief heraus, je nach Absprache an Sie oder an den Käufer. Wichtig ist, dass alle Beteiligten die Reihenfolge vorher schriftlich festhalten.
Bis der Brief da ist, kann je nach Bank etwas Zeit vergehen. Klären Sie deshalb vorab, wann das Fahrzeug übergeben und wann es abgemeldet wird.
5. Sonderfall Leasing
Ein geleastes Fahrzeug gehört nicht Ihnen, sondern der Leasinggesellschaft. Sie können es deshalb nicht einfach verkaufen. Möchten Sie vorzeitig aus dem Vertrag, sprechen Sie mit der Leasinggesellschaft, ob und zu welchen Bedingungen eine Ablöse möglich ist.
6. Tipps für einen sicheren Verkauf
- Sagen Sie dem Käufer von Anfang an, dass das Fahrzeug noch finanziert ist. Das schafft Vertrauen.
- Halten Sie die Ablösebestätigung der Bank bereit.
- Übergeben Sie das Fahrzeug erst, wenn die Zahlung geklärt ist.
- Informieren Sie Ihre Versicherung über den Verkauf.
Ist der Brief verloren gegangen statt bei der Bank, lesen Sie unseren Ratgeber Auto verkaufen ohne Fahrzeugbrief. Welche Papiere Sie sonst noch brauchen, steht unter Unterlagen beim Verkauf.

