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Ratgeber · Absichern

Garantie oderGewährleistung?

Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden. Dabei ist die eine eine gesetzliche Pflicht und die andere ein freiwilliges Versprechen.

Gesetzlich

Gewährleistung

Die Sachmängelhaftung ist im Gesetz geregelt. Der Händler steht dafür ein, dass das Fahrzeug bei der Übergabe frei von Sachmängeln ist, die nicht vereinbart oder bekannt waren.

Freiwillig

Garantie

Eine Garantie ist eine zusätzliche Leistung. Sie deckt je nach Bedingungen Reparaturen an bestimmten Bauteilen ab, auch wenn der Defekt erst später entsteht.

Gewährleistung beim Gebrauchtwagen vom Händler

Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Bei neuen Fahrzeugen beträgt sie zwei Jahre. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann der Händler sie unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich auf ein Jahr verkürzen; das muss im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.

Die Gewährleistung betrifft Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Normaler Verschleiß, der dem Alter und der Laufleistung entspricht, ist kein Mangel. Bekannte und im Vertrag genannte Schäden sind ebenfalls ausgenommen.

Was eine Garantie zusätzlich bringt

Eine Gebrauchtwagengarantie greift unabhängig davon, ob ein Mangel schon bei der Übergabe bestand. Welche Bauteile abgedeckt sind, wie hoch die Erstattung ist und welche Pflichten Sie haben, etwa regelmäßige Wartung, steht in den Garantiebedingungen.

Worauf Sie achten sollten

  • Lesen Sie die Garantiebedingungen vor dem Kauf: welche Baugruppen, welche Laufzeit, welche Höchstbeträge?
  • Halten Sie die vorgeschriebenen Wartungen ein und heben Sie die Nachweise auf.
  • Melden Sie einen Schaden umgehend, bevor eine Reparatur beginnt.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei VK Automobile erklären wir Ihnen die Bedingungen für Ihr Fahrzeug vor dem Kauf. Zur Garantie