Gewährleistung beim Gebrauchtwagen vom Händler
Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Bei neuen Fahrzeugen beträgt sie zwei Jahre. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann der Händler sie unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich auf ein Jahr verkürzen; das muss im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.
Die Gewährleistung betrifft Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Normaler Verschleiß, der dem Alter und der Laufleistung entspricht, ist kein Mangel. Bekannte und im Vertrag genannte Schäden sind ebenfalls ausgenommen.
Was eine Garantie zusätzlich bringt
Eine Gebrauchtwagengarantie greift unabhängig davon, ob ein Mangel schon bei der Übergabe bestand. Welche Bauteile abgedeckt sind, wie hoch die Erstattung ist und welche Pflichten Sie haben, etwa regelmäßige Wartung, steht in den Garantiebedingungen.
Worauf Sie achten sollten
- Lesen Sie die Garantiebedingungen vor dem Kauf: welche Baugruppen, welche Laufzeit, welche Höchstbeträge?
- Halten Sie die vorgeschriebenen Wartungen ein und heben Sie die Nachweise auf.
- Melden Sie einen Schaden umgehend, bevor eine Reparatur beginnt.

