Wer ist zuständig?
Fahrzeuge mit Halter im Rems-Murr-Kreis meldet die Zulassungsbehörde des Landratsamts Rems-Murr-Kreis ab. Das gilt auch für Fellbach, das zum Rems-Murr-Kreis gehört. Die Zulassungsbehörde hat ihren Hauptsitz in Waiblingen und weitere Standorte im Kreis.
Adressen, Öffnungszeiten und ob Sie vorher einen Termin vereinbaren müssen, ändern sich immer wieder. Schauen Sie deshalb vor dem Besuch auf die Website des Landratsamts Rems-Murr-Kreis oder rufen Sie dort an. Für Fahrzeuge, die woanders zugelassen sind, ist im Zweifel die Behörde an Ihrem Wohnort die richtige Anlaufstelle; fragen Sie im Einzelfall dort nach.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die Abmeldung, im Amtsdeutsch Außerbetriebsetzung, werden in der Regel diese Dinge verlangt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
- beide Kennzeichenschilder, damit die Stempelplaketten entwertet werden können,
- ein gültiger Ausweis, wenn Sie selbst hingehen,
- eine schriftliche Vollmacht und der Ausweis des Halters in Kopie, wenn jemand anderes die Abmeldung erledigt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) wird für eine reine Abmeldung meist nicht benötigt. Für den späteren Verkauf brauchen Sie sie aber auf jeden Fall. Es schadet also nicht, sie griffbereit zu haben.
Online abmelden mit i-Kfz
Viele Fahrzeuge lassen sich inzwischen auch online über das Verfahren i-Kfz abmelden, ohne Gang zur Behörde. Dafür gelten in der Regel einige Voraussetzungen:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat ein Feld mit einem verdeckten Sicherheitscode, das Sie freirubbeln.
- Die Stempelplaketten auf den Kennzeichen haben ebenfalls einen verdeckten Code. Ältere Plaketten ohne Code reichen dafür nicht.
- Sie können sich online ausweisen, zum Beispiel mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
Welche Wege gerade angeboten werden und wie die Online-Abmeldung genau funktioniert, erklärt das Landratsamt auf seiner Website. Die Gebühren nennt Ihnen ebenfalls die Behörde.
Was passiert nach der Abmeldung?
Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuer für das Fahrzeug, die Zulassungsbehörde gibt die Daten in der Regel an den Zoll weiter. Auch die Versicherung erfährt meist davon. Sagen Sie Ihrer Versicherung trotzdem selbst Bescheid, gerade wenn Sie das Fahrzeug verkauft haben. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, es braucht also einen privaten Stellplatz.
Bewahren Sie die Bestätigung der Abmeldung gut auf. Sie ist Ihr Nachweis, dass das Fahrzeug ab diesem Tag nicht mehr auf Sie zugelassen war.
Verkaufen statt selbst abmelden
Wenn Sie Ihr Auto ohnehin verkaufen möchten, können Sie sich den Weg zur Zulassungsbehörde oft ganz sparen. Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug an VK Automobile, übernehmen wir die Abmeldung für Sie. Sie geben uns Fahrzeug, Schlüssel und Papiere, den Rest erledigen wir.
Auch bereits abgemeldete Fahrzeuge kaufen wir an. Welche Papiere Sie dafür bereithalten sollten, steht in unserem Ratgeber Unterlagen beim Verkauf. Fehlt der Fahrzeugbrief, hilft der Ratgeber Auto verkaufen ohne Fahrzeugbrief.

