1. Warum der Brief so wichtig ist
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, dokumentiert, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Sie ist zwar kein Eigentumsnachweis im rechtlichen Sinn, aber der wichtigste Anhaltspunkt dafür. Ohne Teil II kann der neue Besitzer das Fahrzeug nicht auf sich zulassen.
Auch für Käufer ist das ein Warnsignal: Ein Auto ohne Brief kann gestohlen oder noch an eine Bank verpfändet sein. Seriöse Käufer, private wie gewerbliche, werden deshalb immer nach dem Brief fragen. Es lohnt sich also, das Thema zu klären, bevor Sie Ihr Fahrzeug anbieten.
2. Wo ist der Brief?
Bevor Sie Ersatz beantragen, prüfen Sie, ob der Brief wirklich verloren ist. Häufige Fälle:
- Er liegt bei einer Bank. Bei finanzierten Fahrzeugen behält die Bank den Brief oft als Sicherheit, bis der Kredit getilgt ist. Wie Sie dann verkaufen, erklärt unser Ratgeber Auto verkaufen mit Kredit.
- Er liegt bei der Leasinggesellschaft. Dann gehört das Fahrzeug nicht Ihnen, und ein Verkauf ist ohne die Leasinggesellschaft nicht möglich.
- Er liegt noch beim Vorbesitzer oder Händler, etwa nach einem Kauf, bei dem der Brief nachgeschickt werden sollte.
- Er ist in einem Ordner verschwunden. Schauen Sie bei Versicherungsunterlagen, Kaufverträgen und Kreditunterlagen nach, auch bei älteren Verträgen, die längst abgezahlt sind.
3. Ersatz beantragen
Ist der Brief tatsächlich verloren oder gestohlen, beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II. Für Halter im Rems-Murr-Kreis ist das die Zulassungsbehörde des Landratsamts Rems-Murr-Kreis, mehr dazu im Ratgeber Auto abmelden im Rems-Murr-Kreis.
Der Ablauf ist in der Regel so:
- Sie geben bei der Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Briefs ab. Damit versichern Sie, dass er verloren gegangen ist und Sie ihn nicht weitergegeben haben. Falsche Angaben sind strafbar.
- Die Behörde prüft, ob gegen die Ausstellung etwas spricht, zum Beispiel ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Dafür wird in der Regel auch beim Kraftfahrt-Bundesamt nachgefragt.
- Der alte Brief wird für ungültig erklärt. Taucht er später wieder auf, darf er nicht mehr verwendet werden und sollte bei der Behörde abgegeben werden.
- Anschließend stellt die Behörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus.
Wie lange das dauert und welche Gebühren anfallen, ist unterschiedlich. Fragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde nach, ob Sie einen Termin brauchen und welche Unterlagen genau verlangt werden.
4. Was Sie mitbringen
Üblich sind die folgenden Unterlagen. Die Behörde kann im Einzelfall weitere verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- bei gestohlenem Brief die Bescheinigung der Polizei über die Anzeige,
- wenn vorhanden, Kaufvertrag oder andere Nachweise, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig besitzen,
- wenn eine andere Person den Antrag stellt, eine Vollmacht. Die eidesstattliche Versicherung gibt in der Regel aber der Halter selbst ab; ob eine Vertretung möglich ist, sagt Ihnen die Behörde.
5. Und wenn Teil I fehlt?
Auch für die Zulassungsbescheinigung Teil I, den früheren Fahrzeugschein, gibt es Ersatz bei der Zulassungsbehörde. Der Ablauf ist ähnlich. Fehlen beide Teile, sprechen Sie das bei der Behörde direkt an.
6. Danach verkaufen
Mit dem neuen Brief verkaufen Sie Ihr Fahrzeug ganz normal. Wenn Sie an uns verkaufen, übernehmen wir die Abmeldung. Steckt Ihr Fall noch mitten im Verfahren, etwa weil der Ersatzbrief beantragt, aber noch nicht da ist, rufen Sie uns an. Wir besprechen gemeinsam, wie es weitergehen kann.
Weitere Tipps zum Verkauf finden Sie in den Ratgebern Unterlagen beim Verkauf und Was ist mein Auto wert?.

