Pflicht: die Zulassungsbescheinigungen
Teil I (früher Fahrzeugschein) führen Sie normalerweise im Auto mit. Teil II (früher Fahrzeugbrief) weist aus, wer als Halter eingetragen ist, und gehört beim Verkauf zum Fahrzeug. Ist Teil II bei einer Bank hinterlegt, etwa weil das Fahrzeug noch finanziert ist, sprechen Sie uns vorher an.
Schlüssel und Zubehör
Geben Sie alle vorhandenen Schlüssel mit ab. Ein fehlender Zweitschlüssel kann den Wert mindern. Denken Sie auch an Zubehör wie Winterräder, Ladekabel bei Elektro- und Hybridfahrzeugen oder Dachträger, und sagen Sie uns, was mitverkauft werden soll.
Nachweise, die den Wert steigern
Ein lückenloses Serviceheft, Rechnungen über größere Arbeiten und ein aktueller HU-Bericht schaffen Vertrauen und können den Preis positiv beeinflussen. Unfallschäden sollten Sie offen angeben, das macht die Bewertung fair und verlässlich.
Abmeldung: übernehmen wir
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug an uns, erledigen wir die Formalitäten und melden das Fahrzeug ab. Sie müssen nicht selbst zur Zulassungsstelle. Mit der Abmeldung enden auch Kfz-Steuer und Versicherung für das Fahrzeug; informieren Sie Ihre Versicherung trotzdem über den Verkauf.
Vor der Übergabe
- Persönliche Gegenstände aus Handschuhfach, Kofferraum und Türfächern entfernen.
- Gekoppelte Smartphones und gespeicherte Adressen im Navi löschen.
- Mautboxen, Parkausweise und Tankkarten herausnehmen.

